Bildnis Gertrud Loew
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Presse10.09.2014
BILDNIS GERTRUD LOEW: • Beschluss des gemeinsamen Rechtsexpertenteams Felsövanyi / Klimt-‐Foundation liegt vor • Weg frei für gerechte und faire Lösung
Wien, 10. September 2014; das gemeinsame Rechtsexpertenteam -‐ Univ.-‐Prof. Dr. Clemens Jabloner, Univ.-‐Prof. Dr. Helmut Ofner, Univ.-‐Prof. Dr. Franz-‐Stefan Meissel -‐ legt seinen einstimmig gefassten Beschluss vor:
„Zwar lassen sich die näheren Umstände der Veräußerung des Klimt-‐Porträts Bildnis Gertrud Loew [1902] nicht mehr rekonstruieren, aber es ist nach dem Bericht der unabhängigen Provenienzforschung davon auszugehen, dass das Bild noch während der NS-‐Herrschaft in Österreich von Gustav Ucicky erworben wurde […]
und weiter:
„Eine nach Ende des NS-‐Regimes erfolgte Rückstellung an Gertrud Felsöványi oder ihre Rechtsnachfolger kann positiv ausgeschlossen werden, da sich das Bild von (spätestens) 1942 bis zu Gustav Ucickys Tod [1961] in seinem Besitz befunden hat […]
Die Klimt-‐Foundation wird daher als private Einrichtung freiwillig und ohne jegliche rechtliche Verpflichtung mit Familie Felsövanyi entsprechend der Stiftungssatzung eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Principles vom 03.12.1998 anstreben; Stiftungsvorstand Peter Weinhäupl und mit ihm Rechtsanwalt Andreas Nödl sowie Erbenvertreter Rechtsanwalt Ernst Ploil werden aufgrund der bisherigen guten Gesprächsbasis die Verhandlungen nun rasch zum Abschluss bringen.
Die vorliegenden Schätzgutachten der beiden weltweit führenden Auktionshäuser Christie´s und Sotheby´s bewegen sich zwischen USD 18-‐25 Mio. (internationale Marktwerte).
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