Zürich
Erweiterung Kunsthaus Zürich: Eröffnung 2017
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Presse06.09.2011
Finanzierung durch Zürcher Kunstgesellschaft, Stadt und Kanton Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) und der Stadt Zürich von je CHF 88 Mio. sowie durch einen Beitrag des Kantons Zürich von CHF 30 Mio. aus dem Lotteriefonds. Zudem räumt der Kanton der Stiftung Zürcher Kunsthaus (SZK) ein zinsloses, dauerndes Baurecht am Grundstück Heimplatz Nord ein. Die Gesamtsumme der Beiträge von CHF 206 Mio. basiert auf den Zielkosten von CHF 178,8 Mio. und Reserven von insgesamt 15 Prozent. Eingeschlossen in die Beiträge von ZKG und Stadt Zürich sind Eigenleistungen für die Projektleitung bzw. für das Baumanagement. Zur Deckung des Anteils der ZKG haben private Gönner, Stiftungen und Firmen bis heute Zuwendungen in Höhe von CHF 30 Mio. zugesagt.
Eigenfinanzierung weiter bei 50 Prozent Zur Deckung der Mehraufwendungen für Personal und Unterhalt wird das Kunsthaus zusätzliche Einnahmequellen erschliessen. Ziel ist es, den erwarteten jährlichen Mehrbedarf von rund CHF 8.5 Mio. zur Hälfte aus eigenen Mitteln zu decken und damit den hohen Eigenfinanzierungsgrad von 50 Prozent zu halten. Die Stadt Zürich sieht ihrerseits im neuen Kulturleitbild für die Legislatur 2012 - 2015 eine Erhöhung der Subventionen frühestens ab 2016 um CHF 4 bis 5 Mio. vor. Die für die Instandhaltung der Liegenschaften verantwortliche Stiftung Zürcher Kunsthaus soll rund CHF 3 Mio. mehr erhalten.
Im Einklang mit Stadtentwicklung und Kulturpolitik Für die Stadt Zürich steht die Erweiterung des Kunsthauses im Einklang mit den übergeordneten kulturpolitischen und städtebaulichen Interessen der Stadtentwicklung. Das Projekt verpflichtet sich den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft und gehört zu den Legislaturschwerpunkten des Stadtrats, der nachhaltig bauen und die Attraktivität der Kultur- und Kreativstadt Zürich weiter erhöhen will.
Gemeinderat und Bevölkerung entscheiden 2012, Eröffnung 2017 Der Stadtrat sieht vor, den Gestaltungsplan in seiner letzten Sitzung im Dezember 2011 zu genehmigen und dem Gemeinderat zum Entscheid vorzulegen. Sofern der Gemeinderat zustimmt und keine Rechtsmittel ergriffen werden, kann der Gestaltungsplan auf Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden. Nach Beratung durch den Gemeinderat kann der Beteiligungskredit den Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 25. November 2012 zur Abstimmung unterbreitet werden. 2017, nach Ausschreibungsphase und vierjähriger Bauzeit, soll das neue Kunsthaus eröffnet werden.
Interessierte erhalten aktuelle Informationen über Ziele und Verlauf des Projekts unter www.kunsthaus.ch. Im öffentlichen Projektinformationsbereich im Museum dokumentieren Modelle, Grundrisse und begleitende Texte die Entwicklung des Projekts.
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