Sammlung Gurlitt
Erbschaft Gurlitt: Verzögerungen infolge des hängigen Erbscheinverfahrens
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Presse17.02.2015
Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern hat in seiner letzten Sitzung grundsätzlich die Einrichtung einer Forschungsstelle „Gurlitt“ beschlossen und deren Auftrag und Struktur definiert. Der Beschluss kann und soll jedoch erst umgesetzt werden, wenn über den in München anhängigen Erbscheinantrag der Cousine Cornelius Gurlitts entschieden ist. Der Stiftungsrat bedauert diese von ihm nicht beeinflussbare Verzögerung, umso mehr, als dadurch auch die Abwicklung der bereits geklärten und vom Kunstmuseum Bern befürworteten Restitutionsfälle beeinträchtigt wird.
Der Stiftungsrat des Kunstmuseums Bern hat in seiner letzten Sitzung grundsätzlich beschlossen, eine Forschungsstelle „Gurlitt“ einzurichten. Deren Auftrag besteht insbesondere darin, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern getragenen „Taskforce Schwabinger Kunstfund“ eine zügige und systematische Erforschung der Sammlung Gurlitt insgesamt und einzelner Werke zu betreiben, nicht zuletzt im Interesse der durch das nationalsozialistische System geschädigten Eigentümer und deren berechtigten Erben. Die Forschungsstelle wird ihre Resultate und Erkenntnisse der Taskforce zur Beurteilung unterbreiten. Hinsichtlich der Klassifizierung der untersuchten Werke kommt ihr keinerlei Entscheidungsbefugnis zu; diese verbleibt wie bis anhin allein bei der Taskforce.
Als Leiter der Forschungsstelle konnte der international renommierte Kunsthistoriker Prof. Dr. Oskar Bätschmann gewonnen werden; ihm sollen drei noch zu bestimmende Forscherinnen / Forscher zur Seite stehen. Die Forschungsstelle wird zunächst als eine direkt dem Stiftungsrat des Kunstmuseums unterstellte Projektorganisation ausgestaltet. Eine spätere organisatorische Verselbständigung ist nicht ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, die Forschungsstelle für eine Dauer von bis zu 6 Jahren einzurichten. Die Finanzierung der ersten 12 Monate ist sichergestellt.
Das in München anhängige Verfahren zur Entscheidung über den konkurrierenden Erbscheinsantrag bzw. über die Anfechtung des Testaments von Cornelius Gurlitt, das abhängig vom Verhalten der Cousine des Erblassers noch eine geraume Weile beanspruchen könnte, hat zur Folge, dass dem Kunstmuseum Bern nach wie vor die Verfügungsgewalt über die Erbschaft fehlt (darunter fallen auch die für die Forschung relevanten Materialien). Deswegen muss der Stiftungsrat die Umsetzung seines Beschlusses so lange aufschieben, bis über den Erbscheinsantrag entschieden ist. Er bedauert es sehr, dass das Kunstmuseum Bern unter den gegebenen Umständen noch nicht in der Lage ist, seinen Beitrag zu einer zügigen Erforschung der Sammlung Gurlitt, die im Interesse aller liegt, zu leisten. Mit grosser Sorge weist er überdies darauf hin, dass auch die Abwicklung der an sich geklärten und vom Kunstmuseum Bern befürworteten Restitutionsfälle Matisse, Liebermann und Spitzweg erschwert ist, solange der Streit um die Erbschaft andauert.
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