Rubens
SAMSON UND DELILAH IN DEN FÜRSTLICHEN SAMMLUNGEN
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Ausstellung29.02.2008 - 25.05.2008
SAMSON UND DELILAH IN DEN FÜRSTLICHEN SAMMLUNGEN
Die Sammlungen des Fürsten von und zu Liechtenstein beherbergen eine der umfangreichsten Rubenssammlungen, die über Jahrhunderte zusammengetragen wurde. Schon im 17. Jahrhundert brachte man diesem Meister grosses Interesse entgegen, dennoch war die Frage der Zuschreibungen an Rubens während der langen Geschichte der Sammlung immer wieder von Brüchen begleitet, die nicht selten auch zu schmerzlichen Verlusten führten. Dieses Schicksal sollte auch für Samson und Delilah gelten, das durch eine falsche Zuschreibung einerseits und seine in den Augen von Fürst Johann II. von Liechtenstein (1840-1929) brutale Nacktheit andererseits die Galerie verlassen musste: 1880 wurde es von ihm zu einer Auktion in Paris gegeben und dort verkauft, ehe es daraufhin beinahe ein Jahrhundert lang von der Bildfläche verschwand.
Samson und Delilah war ursprünglich 1700 durch Fürst Johann Adam Andreas I. von Liechtenstein (1657-1712) über die Brüder Forchoudt, die einen bedeutenden Kunsthandel in Antwerpen mit einer Filiale in Wien betrieben, für seine Sammlung als Gemälde von Rubens erworben worden. Im ersten gedruckten Katalog der Sammlung von Vincenzo Fanti (1719-1776) erschien es 1767 unter der Nummer 523 als ein Bild des Francesco Neve (Frans de Neve 1606-1688?), in den späteren Katalogen von 1780 und 1873 wurde es dem Hofmaler von Erzherzog Leopold Wilhelm,
Jan van den Hoecke (1611-1651), zugesprochen. Unter diesem Namen wurde es auch in die oben erwähnte Pariser Versteigerung eingebracht.
Während seiner Zeit in den Fürstlichen Sammlungen hing das Gemälde im Stadtpalais in der Bankgasse in unmittelbarer Nähe zur Auffindung des Erichthoniusknaben, dokumentiert durch den Katalog von Fanti. 1807 übersiedelte es in die Galerie des Gartenpalais Liechtenstein in der Rossau, dort dokumentiert durch den ersten Hängeplan von Joseph Anton Bauer (1756-1831; Aufnahme und Catalog der Hochfürstlich Liechtensteinischen Majorats Bilder-Gallerie ..., 1807-1815), wo es sich auf derselben Wand wie der Bethlehemitische Kindermord, Die Venus vor dem Spiegel und viele andere Rubens-Gemälde mehr befand. 1980 wurde es von der National Gallery in London erworben und prangt dort heute als eines der bedeutendsten Frühwerke von Rubens.
Das Schicksal des Bethlehemitischen Kindermordes ist ähnlich wie das seines „Gegenstückes" Samson und Delilah. Das Gemälde wurde in einem Brief vom 13. Dezember 1698 von Marcus Forchoudt aus Wien an seinen Bruder Guillermo in Antwerpen erwähnt und kurz nach dem 2. August 1702 durch Fürst Johann Adam Andreas I. von Liechtenstein als Werk von Rubens erworben. Nachdem der Fürst das Bild zuerst als für ihn uninteressant abgelehnt hatte, konnte er sich nach seiner Besichtigung am 5. September 1699 doch zum Kauf entschliessen. Er besass offensichtlich ein hohes Mass an Kennerschaft und wusste genau, aus welcher Periode des Künstlers er Bilder für seine Galerie erwerben wollte. Später wurde auch dieses Bild von den Galeriedirektoren unverständlicherweise dem schon erwähnten Maler Jan van den Hoecke zugeschrieben.
Fürst Johann II. von Liechtenstein duldete es bis 1920 in seiner Galerie, bis er es am 11. Juni 1920 im Zuge einer Umhängung verkaufte. Auch hier war wiederum nicht die Idee, Geld zu erlösen, der Verkaufsgrund, sondern das Sujet des Bildes hatte fürstlichen Missfallen gefunden. Erst 2002 tauchte das Gemälde bei einer Auktion von Sotheby's in London wieder auf und wurde am 10. Juli 2002 zum teuersten je auktionierten Bild. Heute befindet es sich im Besitz von Lord Thomson of Fleet und hängt als Leihgabe ebenfalls in der National Gallery in London neben dem zur Zeit im LIECHTENSTEIN MUSEUM gezeigten Gemälde Samson und Delilah.
DIE GENESE DER RUBENS-SAMMLUNG
Ihren Anfang hatte die Rubens-Sammlung der Fürstlichen Familie noch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts unter Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein genommen: Erstaunlicherweise wurde das erste Bild des flämischen Meisters, seine monumentale Himmelfahrt Mariens, zu einem Zeitpunkt erworben, als es noch keine zehn Jahre an seinem ursprünglichen Bestimmungsort gehangen war, vielleicht auch noch zu Lebzeiten des Künstlers.
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