Bundeshandwerkerpreis 2019 in Baden-Württemberg
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Presse14.02.2019
Was haben das barocke Wohnhaus Obere Seestraße 23 in Langenargen, der Morlokhof in Baiersbronn-Mitteltal und das ehemalige Getreidesilo in Geislingen gemeinsam? Sie wurden bereits 2011 mit dem Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege ausgezeichnet, den der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 2019 erneut in Baden-Württemberg ausloben. Ausge-zeichnet werden durch diesen Preis private Denkmaleigentümer, die gemein-sam mit qualifizierten Handwerksbetrieben bei der Erhaltung ihrer Denkmale seit 2011 Vorbildliches geleistet haben, sowie die ausführenden Betriebe unterschiedlichster Gewerke für ihre an den historischen Bauten erbrachten Leistungen. Für die Eigentümer stehen Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro bereit, die Handwerker erhalten entsprechende Urkunden.
Die Ausschreibung des Preises in Baden-Württemberg erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege, der Architektenkammer Baden-Württemberg, dem Handwerkskammertag und den Handwerkskammern in Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Reutlingen und Ulm sowie dem Wirtschaftsministerium als Oberster Denkmalschutzbehörde. Die Preisverleihung findet im November statt. Der Preis wurde in Baden-Württemberg vor 2011 bereits 2001 ausgelobt.
Mit dem Preis wollen Handwerk und Denkmalpflege für die notwendige hohe Qualität bei den Restaurierungsarbeiten an Denkmalen gerade im Privatbesitz werben. Den Eigentümern von Denkmalen soll durch gute Vorbilder Mut gemacht werden, bei der Erhaltung ihrer historischen Bauten die Leistungsfähigkeit qualifizierter Handwerksbetriebe für ein nachhaltiges Ergebnis zu nutzen. Andererseits soll der Preis das Handwerk auf das Arbeitsfeld Denkmalpflege aufmerksam machen, für das in den Fortbildungszentren des Handwerks Fortbildungen und Zusatzqualifikationen angeboten werden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vergibt dazu auch Stipendien.
Die „Allgemeinen Vergaberichtlinien“ und das Antragsformular sind bei den Handwerkskammern erhältlich oder können unter der Rubrik „Presse“ auf der Homepage der DSD (www.denkmalschutz.de) heruntergeladen werden. Vorschläge und Bewerbungen aus Baden-Württemberg werden von Handwerksbetrieben, Architekten, Denkmalpflegern sowie den privaten Bauherren bis zum 2. Juni 2019 an den Zentralverband des Deutschen Handwerks, Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin, erbeten.
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