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Sammlung Gurlitt

Kunstsammlung Gurlitt: Nachlass weiterhin in der Schwebe

Sammlung Gurlitt

Der Stiftungsrat und die Direktion des Kunstmuseums Bern (KMB) haben zur Kenntnis genommen, dass ein Teil der Familie Gurlitt im Erbscheinverfahren betreffend den Nachlass von Cornelius Gurlitt gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München Einspruch erhoben hat. Infolgedessen ist es dem KMB nach wie vor verwehrt, die ihm testamentarisch vermachte Erbschaft anzutreten.

An der gegenwärtigen Lage ändert sich nichts: Die Aktivitäten des KMB in Sachen Gurlitt bleiben aufs Allernotwendigste beschränkt; insbesondere wird die geplante Forschungsstelle ihre Arbeit vorläufig nicht aufnehmen.

Über die Dauer des nun anschliessenden Verfahrens kann bis auf weiteres nichts ausgesagt werden.








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