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Buch- Druck, Holzschnitttechnik, Zensur

Die Schriften der jeweiligen Gegner wurden verbrannt. So wirft hier Martin Luther die Bulle des Papstes ins Feuer. (c)  focus.de

Buch- Druck, Holzschnitttechnik
Anfangs wurden die Bücher noch mit Holzschnitttechnik bebildert. Das hatte jedoch den Nachteil, dass Bild und Text nicht in einem Arbeitsgang gedruckt werden konnten. Je höher der Bedarf an Drucken war, umso geringer war die Qualität dieser Bilder. Zunehmend setzte sich daher der Kupferstich durch. Im Gegensatz zum Holzschnitt handelt es sich beim Kupferstich um eine Tiefdruckmethode: Die Bilder werden in das Kupferblech geritzt, die Vertiefungen werden mit Farbe gefüllt, die übrige Fläche muss sauber bleiben. Bei Druckvorgang nimmt das Papier die Farbe aus den eingetieften Stellen auf.

Buch- Druck, Kupferstichkünstler
Israhel von Meckenem, Martin Schongauer und Albrecht Dürer waren die bekanntesten Kupferstichkünstler der Frühzeit. Gegen Ende des 16. Jh. setzte sich der Kupferstich als Illustration des Buches durch und verdrängte zunehmend den Holzschnitt. Obwohl es auch beim Kupferstich nicht möglich war, Bild und Text in einem Arbeitsgang zu drucken. Die Druckerpresse Gutenbergs blieb beinahe 350 Jahre lang unverändert. Die Arbeit des Druckers war Handarbeit und die Druckgeschwindigkeit und Auflagenhöhe pro Tag waren begrenzt. Zu Beginn des 19. Jh. wurden die hölzernen Handpressen allmählich von eisernen Tiegelpressen ersetzt. Friedrich Koenig entwickelte außerdem die ersten Buchdruckermaschinen mit „fremdem“ Antrieb. Mit dem Steindruck entstand eine neue Drucktechnik, die eigene Druckmaschinen verlangte und die zur traditionellen Druckmaschinen eine zunehmende Konkurrenz darstellten. Eine eigene Entwicklungslinie führte später von der Schnellpresse zur Buchdruckrotationsmaschine.

Buch- Druck, Zeitung
Zeitungen Gajus Julius Cäsar ließ ab 59 v. Chr. Informationsblätter öffentlich anschlagen. Informiert wurde über Senatsbeschlüsse, Staatsangelegenheiten und über bedeutende Familien. Diese Informationsblätter waren früheste Vorgänger einer Zeitung. Im 16.Jh. erschienen eine Vielzahl von „Neuen Zeitungen“. Diese Einblattdrucke berichteten über verlorene Schlachten, Stadteroberungen, Königskrönungen, Überschwemmungen und Attraktionen wie Kälber mit drei Köpfen. Trotz ihres Namens waren diese Flugblätter keine Zeitungen im eigentlichen Sinn, denn sie erschienen nicht regelmäßig. 1609 erschienen in Deutschland die ersten „echten“ Zeitungen. „Relation: Aller Fürnemmen und gedenckwürdigen Historien....“ erschien in Straßburg, „Avisa, Relation oder Zeitung“ wurde in Wolfenbüttel gedruckt. 1660 erschien die erste Zeitung, die täglich gedruckt wurde: „Täglich neu einlauffende Kriegs- und Welthändel“, Verleger war der Leipziger Timotheus Ritzsch.

Da jedoch der Nachrichtenfluss damals noch viele Umwege ging und es keine zentrale Stelle für die Vermittlung von Nachrichten gab, war der Wahrheitsgehalt nur allzu oft sehr fragwürdig. Es dauerte nicht lange und die ersten wissenschaftlichen Zeitungen erschienen mit Berichten von Gelehrten, Auszügen aus naturwissenschaftlichen Neuerscheinungen, Aufsätzen und Buchbesprechungen.

Buch- Druck, Zeitung- Zensur

Zensur gab es seit den ersten Schriftzeichen:

213 v. Chr. ließ der chines. Kaiser Shi Huang-Ti die gesamte Literatur seiner Vorzeit verbrennen

496 n. Chr. erschien in Rom der erste Katalog verbotener Bücher

1415 n. Chr. der Reformator Jan Hus wurde mit samt seinen Büchern am Scheiterhaufen verbrannt

1479 n. Chr. erließ der Papst Sixtus IV. Verordnungen zur Überwachung der Druckereien

486 n. Chr. Erzbischof Berthold von Mainz ordnet die Zensur aller Übersetzungen aus fremden Sprachen an zw. 1524 u. 1540 erschien in den Niederlanden die erste gedruckte Bücherverbotsliste; diesem Beispiel folgten viele Länder; besonders verschärft wurden die Anordnungen während der Reformation und Gegenreformation;

1548 Kaiser Karl V. bedrohte durch Verordnung all jene, die Bücher ohne Genehmigung veröffentlichten; jede Drucksache musste mit Angabe des Verfassers, des Druckers und des Druckortes versehen sein; diese Vorschrift befindet sich noch heute in den Presse- und Verlagsgesetzen;



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